Wir übernehmen die Beförderung eiliger Sendungen, die sich für die Beförderung mit PKW im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) eignen. Für Transporte im Innenstadtbereich ist auch der Einsatz von Fahrrädern möglich. Ausgeschlossen von der Beförderung sind solche Sendungen, die dem Postmonopol (§ 2 Postgesetz ) unterliegen. Die Transporte unterliegen den Allgemeinen Güternahverkehrsbedingungen (AGNB).
Die Sendung ist dem Kurierfahrer im beförderungsfähigen Zustand zu übergeben. Die Sendung ist spätestens mit Übergabe an den Kurierfahrer zu bezahlen. Der Auftrag kommt mit Übergabe der Sendung an den Kurierfahrer zustande.
Sendungen, die offensichtliche Zeichen von Beschädigung aufweisen, werden nur dann zur Beförderung angenommen, wenn Ihr Zustand bei der Übergabe schriftlich bestätigt wird.
Ist eine Auslieferung beim Empfänger nicht möglich und auch nach telefonischen Rückfragen kein vertrauenswürdiger Dritter zur Weiterleitung zu erreichen, ist der Kurierfahrer berechtigt, die Sendung zum Auftraggeber zurückzuliefern oder in unserem Büro zwischenzulagern. Ein erneuter Zustellungsversuch geht zu Lasten des Auftraggebers, dieser trägt dann grundsätzlich die Kosten.
Bei Verlust, Teilverlust oder Beschädigung der Sendung in der Zeit zwischen Abholung zur Beförderung und Anlieferung haften wir, soweit eine Beschränkung gesetzlich zulässig ist, nach den Bestimmungen der (AGNB) bis zu € 50.000,-. Diese Beschränkung gilt nicht für eine Haftung bei Schäden an Leib, Leben und Gesundheit.
Für unangemessene Lieferfristüberschreitung haften wir, soweit dies gesetzlich zulässig ist, nur bei nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist beschränkt auf € 5.000,-.
Eine Ersatzpflicht für Schäden, die durch die Beschaffenheit der Sendung, durch elektrische oder magnetische Einflüsse oder durch Strahlung verursacht werden, ist ausgeschlossen.
Für Bruchschäden an bruchempfindlichen Gütern haften wir nur, wenn diese sachgemäß gegen Schlag und Stoß in Kisten oder Kartons mit ausreichender Innenverpackung verpackt sind. Eine mangelhafte Verpackung bzw. Vorbereitung der Sendung geht grundsätzlich zulasten des Kunden. Auch muss dieses auf der Verpackung ausgewiesen sein.
Jeder Kurierfahrer ist dazu verpflichtet, Stillschweigen über jeglichen Transport, über Inhalt und Art der Sendung, gegenüber Dritten zu wahren. Auch ist es jedem Fahrer strengstens untersagt, Einsicht in das zu befördernde Gut zu nehmen.
Bei Transport von Datenträgern hat der Fahrer darauf zu achten, dass diese so im PKW verstaut werden, dass es zu keinen Beschädigungen kommen kann. Voraussetzung ist jedoch eine ordnungsgemäße Verpackung.
Das Kopieren von Datenträgern oder die Einsichtnahme ist jedem Fahrer strengstens untersagt. Hierzu hat sich jeder Fahrer datenschutzrechtlich schriftlich verpflichtet, mit dem Hinweis der strafrechtlichen Verfolgung bei Zuwiderhandlung.
Bei Übernahme von Festaufträgen (regelmäßige Fahrten, täglich, zu einer festgelegten Uhrzeit) ist der Fahrer dazu verpflichtet, die Vorgaben pünktlich einzuhalten. Bei unvorhersehbaren Vorfällen wird von uns sofort Ersatz gestellt. Kurzfristige Verzögerungen sind dem Auftraggeber sofort telefonisch mitzuteilen.